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60.000 Euro Streitwert wegen fünf unwirksamen AGB Klauseln
Das Landgericht Braunschweig setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 22 O 656/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Hierzu ist anzumerken, dass im Rahmen der einstweilige Verfügung nur die Hälfte des für die Hauptsache maßgebenden Streitwertes angesetzt wird. … Weiterlesen